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01. Oktober, 2022
Seit dem 01.10.2022 gilt wieder die Maskenpflicht in Zahnarztpraxen nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes. Derzeit ist diese Maßnahme bis zum 07.04.2023 beschränkt.
Wir bitten Sie daher, bei Ihrem Besuch in unserer Praxis an das Tragen einer FFP2/KN95 Atemschutzmaske zu denken! Begleitpersonen sind ebenfalls verpflichtet eine FFP2/KN95 Atemschutzmaske zu tragen.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren; Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihren Begleitpersonen.
Bitte haben Sie Verständnis und schützen sich selbst und unsere Mitarbeiter. Herzlichen Dank!
Ihr Promedent-Praxisteam
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